Autoversicherung 2012 - PKW Typklasse Regionalklasse
Autoversicherung 2012 - Die Umstufungen bei den PKW Typklassen und Regionalklassen wirken sich auf Ihre Versicherungsprämie aus. Im ungünstigsten Fall müssen Sie mit bis zu 250 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., kurz GDV, hat die geplanten neuen PKW Typklassen und Regionalklassen für die Autoversicherung bekannt gegeben. Die Regionalklasse hängt von der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, vom Fahrverhalten der Autofahrer und von den örtlichen Straßenverhältnissen ab. Die Regionalklassen zeigen einen statistischen Wert. Dieser wird für die Berechnung der Beiträge in der Autoversicherung. Für die Kfz Haftpflicht gibt es 12, für die Vollkasko 9 und für die Teilkasko 16 Klassen. Je höher man eingestuft ist, desto teurer ist die Autoversicherung.
Gemäß aktuellen Daten der Schadenentwicklung werden jährlich die Statistiken für ca. 20.050 Automodelle angepasst.
Die Auswirkungen der neuen Typklassen sind
| bei der Haftpflicht: | 12 Typklassen gibt es in der Haftpflicht. In der Haftpflichtversicherung sind insgesamt 32 Prozent von der Änderung betroffen. Gemäß dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zeigt sich in der Regionalstatistik ein deutliches Süd-Ost-Gefälle. Der Grund dafür ist: Die Schadensbilanz der Autofahrer fällt im Osten geringer aus als im Süden der Republik. |
| bei der Vollkasko: | 9 Typklassen gibt es in der Vollkaskoversicherung. Für 2012 wird es für 16 Prozent aller Autofahrer neue Einstufungen geben. Laut Regionalstatistik ist die Vollkasko in Niedersachsen mit am günstigsten. |
| bei der Teilkasko: | 16 Typ- und Regionalklassen gibt es in der Teilkaskoversicherung. 2012 ändert sich für 86 Prozent aller zugelassenen Pkw-Fahrer nichts, sie bleiben wie gewohnt eingestuft. |
Die geänderten Regionalklassen und Typklassen für Neuverträge werden bereits ab 01. Oktober 2011 angewandt. Bei den bestehenden, laufenden Versicherungspolicen werden die neuen PKW Regionalklassen erst zu Beginn der nächsten Hauptfälligkeit (in der Regel erst ab 01. Januar 2012) wirksam.
Wenn Sie Ihre Kfz Versicherung zum 01. Januar 2012 wechseln möchten, müssen Sie bis 30. November 2011 Ihre bisherige Versicherungspolice kündigen.
Den entsprechende Kündigungsvordruck finden Sie hier: Versicherungskündigung